DANKE FÜR
zahlreiche individuell gesendete Stellungnahmen und Unterschriften
gegen die geplanten Windräder in der Gemeinde Klettbach!

Wir sind ein Teil
von über 10 000 Stellungnahmen gegen Windvorranggebiete!
Jede Stimme ist wichtig –vielen Dank für die Beteiligung!
Bürgerinitiative „Gemeinde Klettbach- lebenswert“
Klettbach, 20.4.2024
Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen
Beschluss Nr. PLV 39/08/23 v, 12.12.2023;
bekannt gemacht im Gemeinde – Ortsaushang Klettbach am 11.04.2024
hier W21, alle ausgewiesenen Windenergiegebiete
Frist: 26.02.2024 bis 25.04.2024
Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen vom 26.02.2024, Gebiet Klettbach, Prüffläche 057 (S.138 – 140)
durch die Bürgerinitiative „Gemeinde Klettbach- lebenswert“
1. Grundsätzliches
Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. “
Die Umsetzung dieses Grundrechtes ist eine Verpflichtung für alle politischen Entscheidungsträger. Daher müssen auch von allen Entscheidungsträgern Gefahren für Schäden erkannt werden und alles dafür getan werden, Schaden von Bürgern und Schäden an unseren Naturraum abzuwenden.
Wichtige und gewinnbringende Schritte sind die Erhaltung unserer Naturräume, die einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten und damit dringenden Klimaschutz unterstützen.
Ebenso sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die im erheblichen Maße diese Naturräume schädigen, wozu die Errichtung von Windkraftanlagen und deren notwendigen neuen Infrastruktur zählen.
Genauso sind alle Gefahren für Gesundheit und Leben der Menschen abzuwenden, die von diesen Windkraftanlagen ausgehen.
So hat die Thüringer Landesregierung das Thüringer Landesplanungsgesetz beschlossen, die in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen, aber missachtet werden.
Besonders erschreckt sind wir über die Missachtung der vorgegebenen Leitvorstellungen (§1 Abs 4.), wie zum Beispiel:
– die Landesplanung trägt dazu bei, die Thüringer Kulturlandschaft in ihrer Vielgestaltigkeit von Siedlung und Freiraum zu erhalten und zur Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft zu beizutragen und zu gestalten; sie leistet einen wesentlichen Beitrag, Räume mit Erholungsfunktion vor allem in ländlichen Regionen zu erhalten und für touristische Zwecke nutzbar zu machen, […]
– die Landesplanung trägt zur Sicherung eines ökologischen Verbundsystems aus naturnahen und großräumig unzerschnittenen Bereichen und ihrer Verbindungen bei und wirkt einer weiteren Zerschneidung des Freiraums entgegen, […]
– die Landesplanung wird ihrer besonderen Verantwortung für den Klimaschutz und ihrer Aufgabe, dem Klimawandel entgegenzuwirken, gerecht; sie beachtet die Anforderungen des Klimaschutzes in ausgewogener Abstimmung mit anderen Naturgütern, […]
– die Landesplanung setzt sich für die nachhaltige Entwicklung, Sicherung und Verbesserung der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Biodiversität ein und schafft damit insbesondere eine wesentliche Voraussetzung für die Daseinsvorsorge künftiger Generationen, […]
Aus folgenden Gründen lehnen wir die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet W-21 und der Prüffläche 057 ab:
1. Das Thüringer Landesplanungsgesetz wird in vielen Punkten missachtet (siehe einleitender Text).
2. Landschaftsschutz
Die Bebauung der Flächen W21 mit Windkraftanlagen in direkter Nähe zur Klettbach, zum Riechheimer Berg, zu Nauendorf und Hohenfelden stellt an sich eine komplette Beeinträchtigung der historischen Wertigkeit dieser Landschaft dar. Die Sichtbeziehung vom Riechheimer Berg in Richtung Osten/Norden (Haarberg, Erfurt, bei guter Sicht Brocken/Harz) wird massiv durch die Industrieanlagen technisch überformt. Um ein historisches Erleben der Betrachter zu ermöglichen, muss das Waldgebiet zwischen Klettbach, Nauendorf, Hohenfelden und Riechheimer Berg von den Planungen freigehalten werden. Das Gebiet W-21 steht im Konflikt mit den Leitlinien für die Ausweisung von Windvorranggebieten, die explizit darauf abzielen, die landschaftlichen Werte und visuelle Integrität der Umgebung zu schützen. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Schutz des Landschaftsbildes verankert. Gemäß §1 Abs.1 Nr.3 (BNatSchG) sollen Natur und Landschaft so geschützt werden, dass Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Landschaft auf Dauer gesichert sind. Dazu sind gemäß §1 Abs.1 Nr.4 (BNatSchG) Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Im Fall der Bebauung mit Windkraftanlagen wäre Zersiedelung und Beeinträchtigung real.
Die Bewertung des Prüfgebietes ist nicht nachvollziehbar. Die pauschalen Aussagen sind nicht ausreichend, um die Entscheidung zu verstehen.
3. Erholungsfunktion
Die Gebiete W-21 stellen wertvolle Gebiete für Erholungssuchende aus der angrenzenden Landeshauptstadt Erfurt sowie der Kreisstädte Weimar und Arnstadt dar. Der Wanderweg von Erfurt bietet ein vielfältiges Erleben der Landschaft: Waldflächen wechseln mit naturbelassenen Wiesen und Kulturlandschaften wie Äckern und Weiden. Das ca. 300 Meter höher als das Umland liegende Waldgebiet bietet ruhige und gegenüber den umliegenden Städten kleinklimatisch kühlere Bereiche mit erholungswirksamen Strukturen. Wanderwege, Fahrradwege und der Kultur- und Landschaftsweg bieten Möglichkeiten der Regeneration, der Erholung und Gesundheitsvorsorge.
Der Lärmeintrag und die Rotorbewegungen von Industriemaschinen entwerten diese Bereiche völlig. Die mit Hügelzügen durchbrochenen Höhen bieten einen herrlichen Blick über das Naherholungsgebiet am Stausee Hohenfelden, von wo die Windkraftanlagen ebenfalls sichtbar sein werden. Das Landschaftsbild wird komplett zum Negativen verändert.
Neben dem 1. Kultur- und Landschaftsweg wären auch die Radwege wie der Thüringer Radring, dessen Abschnitt 3 durch die Region Klettbach/Schellroda verläuft, von der Präsenz von Windparks enorm beschädigt. Ebenso wie der Zubringerradweg von Erfurt zum Ilmradweg, der durch die Planungsflächen der Windkraftgebiete verläuft.
Die Thüringische Landesregierung hat sich mit dem Thüringer Landesplanungsgesetz in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz insbesondere dazu verpflichtet zum Erhalt von Siedlung und Freiraum, zum Erhalt von Räumen mit Erholungsfunktion, zur Sicherung und Verbesserung der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Biodiversität als wesentliche Voraussetzung auch für die Daseinsfürsorge künftiger Generationen.
Diese gesetzliche Verpflichtung findet keinerlei Beachtung in ihrer vorgelegten Entwurfsplanung zu Windenergiegebieten in unmittelbarer Nähe der Gemeinde Klettbach. Die geplanten WKA bewirken eine starke Beeinträchtigung der Erholungsfunktion im oben genannten Gebiet. Der angestrebte Tourismus in den Orten Kranichfeld, Hohenfelden, Tonndorf, Klettbach und Schellroda würde somit auf das Maximale geschädigt.
Die Gemeinde Klettbach/Schellroda und die umliegenden Gemeinden unternehmen seit Jahren Anstrengungen für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Tourismus und Naherholung in Verbindung mit einer weitgehend unzerstörten Landschaft. Diese Ziele finden überhaupt keine Beachtung bei der Planung der ausgewiesenen Windenergiegebiete. Die angestrebte Errichtung der Windanlagen führt zu einer Deformierung der Landschaft und des Erholungswertes.
Diese unvollständige Betrachtungsweise des Themas Touristik für unsere Region, die Nichtbeachtung des Naherholungsgebietes südlich unserer Landeshauptstadt zeigt, dass der Planentwurf unzureichend ist. Der oben genannte Plan vermittelt den Eindruck, dass oberflächlich und mit Textbausteinen gearbeitet wurde, ohne die reale Situation vor Ort zu kennen oder begutachtet zu haben.
4. Flora und Fauna
In den genannten Räumen sind viele schützenswerte Tierarten beheimatet. Neben Fledermäusen sind dies u.a. die streng geschützten Rot- und Schwarzmilane sowie Uhus. Insbesondere die Milane sind im Rahmen ihrer Balz- und Nahrungsflüge sowie beim Thermikkreisen aufgrund fehlenden Meideverhaltens durch die Windkraftanlagen extrem gefährdet. Eine systematische und flächendeckende Datenbasis in diesem Zusammenhang für den Planungsentwurf ist nicht erkennbar und wäre eine Grundvoraussetzung für diesen. Das notwendige Monitoring zu den anprallgefährdeten und anderen Vogelarten ist nicht erwähnt. Die Nähe zu den Natura-2000 Gebieten stellt einen weiteren Grund dar, den Biotopverbund nicht durch Windkraftanlagen zu zerschneiden. So befinden sich die Planungsgebiete auf der einzigen noch intakten Mischwald- Brücke zwischen den Waldgebieten Erfurt (Steiger) – Erfurt (Drosselberg) -Willrodaer Forst – Werningslebener Wald- Riechheimer Berg – Bad Berka (Ilm). Die ehemalige südliche Wald- Brücke (Königstuhl oberhalb von Hohenfelden) ist inzwischen aufgrund massiver Waldschäden der dortigen Fichtenmonokultur schon unterbrochen. Beide ausgewiesenen Vorranggebiete sind bevorzugte Räume des Rotmilans. Auf der Agrarfläche brüten Feldlerchen und Goldammern, der Rotmilan bezieht diese Fläche in sein Jagdgebiet ein. Allein für den Erhalt des Rotmilans kommt Thüringen eine besondere Bedeutung zu, da es ca. 1300 Brutvorkommen gibt, die etwa die Hälfte der weltweiten Population darstellen.
Am 11.4.2024 haben wir in der Zeit von 7.15Uhr bis 8.45Uhr folgende Singvogel-Arten im Prüfgebiet W-21 gesichtet und mit der App Birdnet, die die Arten durch Tonaufnahmen per KI bestimmt, bestätigt: Sommergoldhähnchen, Singdrossel, Rotschwänzchen, Kleiber, Blau-, Tannen-, Kohlmeise, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Buchfink, Zilpzalp, Zaunkönig, Misteldrossel, Star, Eichelhäher, Schwarzspecht. Verlässlich trifft man den Schwarzspecht im nördlichen Bereich des Waldgebietes (Richtung Klettbach) und regelmäßig brüten am Südhang Kolkraben. Im Mai/Juni ist vor allem an den eher sonnigen, buschigen Hängen der Wendehals zu hören.
Im westlichen Bereich des Vorranggebietes W-21 sind Vorkommen des Frauenschuhs (Cypripedium calceolus) durch G.Gramm-Wallner, AHO Thüringen e.V., dokumentiert. Das Monitoring wurde in den Jahren 2020-2023 durchgeführt und mehrfach bestätigt, da es sich um eine seltene, streng geschützte Pflanze in Deutschland (FFH Richtlinie 92/43 EWG) handelt. Weitere geschützte und gefährdete Arten, die ebenfalls im Monitoring erfasst wurden, sind: Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens), Weißes Waldvöglein (Cephalanthera damasonium), Fuchs Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii), Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens), Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine agg.), Violette Ständelwurz (Epipactis purpurata), Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea), Vogel-Nestwurz (Neottia nidus-avis), Großes Zweiblatt (Neottia ovata), Fliegenragwurz (Ophrys insectifera), Männliches Ragwurz (Orchis mascula), Zweiblättrige Waldhyazinthe (Platanthera bifolia), Grünliche Waldhyazinthe (Platanthera chlorantha).
Der Bergmolch kommt im gesamten Waldgebiet vor und ist im Frühjahr in nahezu allen Kleinstgewässern zu finden.
Ackerrandstreifen stellen zuverlässige Saumbiotope dar, die wichtige Vernetzungsstrukturen und Lebensräume sind. In W-21 befinden sich viele solcher Saumbiotope mit zahlreichen Vogelarten und viele Insektenarten, die teilweise selten vorkommen. Ein Monitoring vermissen wir im Prüfbericht. Folgende seltene Arten haben wir dort in der letzten Vegetationsperiode gesichtet: Ackerrittersporn, Kornrade, und Ackerwachtelweizen. Dieser Artenreichtum, der nicht vollständig erfasst wurde, würde unwiederbringlich verloren gehen.
In der Gemarkung Klettbach-Schellroda gibt es viele Fledermaus-Vorkommen, wie z.B. die Mopsfledermaus und das große Mausohr. Das Nahrungshabitat der in den Orten vorkommenden Fledermauspopulationen reicht deutlich in die Vorranggebiete hinein. Durch Baumaßnahmen würden die Tiere in erheblichem Maße geschädigt werden, da Wälder und Hecken der landwirtschaftlich genutzten Flächen (westliches Gebiet W-21) die Hauptnahrungsgebiete sind.
Durch die Errichtung von WKA und die notwendigen Zuwegungen, sowie die Erweiterung von Stromleitungen würden diese Arten nachhaltig geschädigt werden oder verloren gehen.
5. Eingriffe in die Ressource Boden
Mit dem Bau der WKA in den Gebieten W-21 geht ein erheblicher Eingriff in den Boden durch die Herstellung großflächiger Betonfundamente einher. Für eine einzige Windenergieanlage werden durchschnittlich mindestens 260 Tonnen Stahl, 4,7 Tonnen Kupfer, 1.200 Tonnen Beton, 3 Tonnen Aluminium und 2 Tonnen seltener Erden in den Boden eingebracht. Auch die Zuwegung macht eine zusätzliche Flächenversiegelung notwendig, deren Rückbau zwar teilweise erfolgt, aber nicht die zuvor bestehende Bodenstruktur wieder herstellen kann. Die Zuwegung erfolgt überwiegend durch ein Waldgebiet und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und führt zu zusätzlicher Austrocknung der Böden. Die Resilienz in den betreffenden Waldgebieten ist somit erheblich gefährdet. Mit diesem Vorgehen zerstört man die Umwelt vorsätzlich und nachhaltig, da eine vollständige Regeneration nicht möglich ist.
Betrachtungen zum Zusammenhang zwischen erheblicher Bodenversiegelung und Wasserführung im Falle von Starkregen oder anderen Ereignissen fehlen im Prüfbericht.
Neben diesen Eingriffen in die Ressource Boden stellen WKA-Anlagen eine Gefahr für die Grundwasserqualität dar. Die Windradblätter, bestehend überwiegend aus GFK und GFC Mixmaterial mit Epoxidharz incl. Bisphenol A und PFAS Ewigkeitschemikalien, ein hochtoxisches Material, verlieren durch ihre Rotationsbewegungen permanent Mikro- und Nanopartikel. Dieser Abrieb an den Rotoren, der sich bei den geplanten Mega -WKA pro Jahr auf ca. 180 kg pro Anlage/Jahr beläuft, ist hoch toxisch und nicht natürlich abbaubar und gelangt ungehindert in Böden und später ins Grundwasser. Somit werden auch Mensch, Tier und Pflanze damit kontaminiert.
Es erfolgt zudem eine kontinuierliche Kontamination auch der angrenzenden Felder. Diese werden zukünftig nicht mehr für den Anbau von Lebensmittel nutzbar sein. Das würde bedeuten, dass die angrenzend betriebene Landwirtschaft an den Windparks ihre Produktion einstellen muss. Die Gemeinde Klettbach ist umgeben von landwirtschaftlicher Fläche. Das heißt, dass den Landwirten ihre Existenzgrundlage entzogen werden würde. Außerdem sind die landwirtschaftlichen Flächen unbedingt notwendig, um Pflanzen zur Ernährung von Tier und Mensch anzubauen.
Der Flächenverbrauch zulasten der Landwirtschaft und damit der angebauten Sauerstoffspender muss eingedämmt werden. Dies gilt umso mehr, da der Anbau von Energiepflanzen einen wichtigen Bestandteil in der Fruchtfolge und der Bewirtschaftung von Ackerflächen in der Gemeinde darstellt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) wertete mehr als 800 Studien aus und veröffentlichte im April 2023 eine Neubewertung von Bisphenol A, mit dem Ergebnis, dass Bisphenol A ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher in allen Altersgruppen darstellt.
Auch die Stiftung Warentest bewertet Bisphenol A als potentielles Gesundheitsrisiko. Bisphenol A ist EU-weit in vielen Produkten, unter anderem auch Babyflaschen verboten und wird inzwischen auch nicht mehr in der Produktion von Kassenbelegrollen eingesetzt.
6. Gesundheitsgefahren
In der Entwurfsplanung ist das Thema gesundheitliche Einflüsse auf den Menschen gänzlich unbeachtet geblieben.
Untersuchungen in anderen Gebieten erbrachten Nachweise von erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen in der Nähe von Windkraftanlagen. Der Rotor macht zwischen 5-20 Umdrehungen in der Minute. Windkraftwerke erzeugen Lärm. Sie erzeugen hörbaren als auch unhörbaren Schall und Schlagschatten – und das ständig. Bei den von den Windrädern erzeugten Geräuschen handelt es sich entweder um mechanische Geräusche des Triebstrangs oder aerodynamische Laufgeräusche. Bei dem unhörbaren Schall handelt es sich um den sogenannten Infraschall (Schallwellen mit einer Frequenz von unter 16 Hertz; diese sind vom menschlichen Ohr nicht wahrnehmbar). Ursache des Infraschalls sind Wirbelablösungen am Rotorblattende und er breitet sich nach allen Richtungen über große Entfernungen aus. Die Luftdruckschwankungen können als Pulsationen und Vibrationen mit einem zusätzlichen Druckgefühl auf den Ohren wahrgenommen werden. Anwohner klagen oft über das sogenannte Wind-Turbinen-Syndrom, welches durch Infraschall hervorgerufen wird. Zu den Symptomen gehören u.a. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schlafstörungen, Übelkeit, Tinnitus und Reizbarkeit. Aber auch über Herzrhythmusstörungen klagen Anwohner. Es gibt Hinweise auf ständig erhöhten Blutdruck, Konzentrationsstörungen und verminderte Leistungsfähigkeit. (vgl. Studie “Untersuchung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohnern durch den Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland anhand von Falldokumentationen“; Kaula,S.; DSGS e.V.(2019)).
Die Tatsache, dass die Rotorblätter vollständig über das Windvorranggebiet hinausragen dürfen, vermindert den Abstand zu den Wohngebieten erheblich.
Bisher wird allerdings der Infraschall bei der Projektierung (Schallprognose) und dem Betrieb von WEA nicht berücksichtigt, weil die Windenergieanlagenhersteller und WKA-Betreiber dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Die geplanten Windkraftanlagen sind eine starke Quelle von Lärmimmissionen.
Die Bürger von Klettbach und Schellroda werden sich vor Immissionen nicht schützen können, da der Abstand zwischen Windenergieanlagen und der Bebauung viel zu gering ist. Der Lärm wird zu einer erheblichen Mehrbelastung und zu unzumutbaren Beeinträchtigungen von Mensch und Tier führen.
Ein Vorsorgeabstand von 1000 m ist bei derartigen Bauvorhaben und dem hohen Risiko gesundheitsschädlicher Immissionen, vor denen sich Menschen nicht schützen können, viel zu niedrig.
Nicht zu unterschätzen ist auch, dass der Wirkungsbereich von tieffrequentem Schall und Infraschall schwierig zu spezifizieren ist. Lärmkartierungen wie bei Verkehrslärm sind bei dieser Art Schall nicht veröffentlicht. Das bedeutet, betroffene Personen haben noch nicht einmal die Möglichkeit sich durch einen Wohnortwechsel zu schützen. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Schutz der Bevölkerung vor zusätzlichem Lärm.
Schattenwurf
Die vorgesehenen Windkraftanlagen würden, tageszeitlich unterschiedlich, zu extremem Schattenwurf führen. Dies betrifft den Ortsteil Schellroda am Vormittag und Klettbach ab Mittag. Dieser periodische Schlagschatten kann nach seriösen Untersuchungen zu erheblich nachteiligen gesundheitlichen Folgeerscheinungen wie Schlafstörungen, Herz-/Kreislaufproblemen, Magen-/Darmstörungen, Leistungs- und psychischen Beeinträchtigungen führen. Daher wird Schlagschatten im Windatlas als gesundheitsschädlich bezeichnet. Deshalb dürfen Wohnhäuser jeweils nicht mehr als 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr von Schattenschlag getroffen werden. (gemäß den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen Aktualisierung 2019 – (WKA-Schattenwurfhinweise Stand: 23.01.2020).
7. Wertverlust von Immobilien
Unstrittig und vielfältig nachgewiesen (inklusive OFD-Beschluss von 2006) wirken sich Windkraftanlagen maßgeblich auf den Wert, hier selbstredend Wertverlust, von Immobilien wie Einfamilienhäuser aus. Von einer Wertreduzierung um rund 25 Prozent kann ausgegangen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für viele der Immobilienbesitz die finanzielle Absicherung im Alter darstellt.
Weiterhin wird der Zuzug für junge Familien nach Klettbach oder Schellroda unattraktiv, obwohl beste Bedingungen durch die Gemeinde geschaffen wurden, wie zum Beispiel eine gut ausgestattete Kindertagesstätte mit großen Spielflächen, Spielplätze in der Gemeinde, ein funktionierender Busverkehr zu verschiedenen Schulstandorten, mehrere Vereine zur Förderung der Jugend, wie z.B. Feuerwehrverein, Sportverein und anderes.
Damit verbindet sich auch der Hinweis darauf, dass Ihre Entwurfsplanung ebenfalls nicht berücksichtigt, wie evident insbesondere der Kernort Klettbachs durch die beiden Teile des geplanten Windvorranggebietes W-21 Klettbach eingerahmt würde; demgegenüber haben Sie etwa zu den Windvorranggebieten W-27 Möbisburg bis Kirchheim bzw. W-7 Dielsdorf bis Kleinbrembach ausweislich Ihres Umweltberichts zum Sachlichen Teilplan Windenergie (siehe dort Ziffer 3.1.1 Schutzgut Mensch, Seite 30/31) entsprechende planerische Betrachtungen angestellt, die für Klettbach-tendenziell ähnlich betroffen-völlig fehlen. Daher lehnen wir den Entwurf ab.
8. Zuwegung und Einspeisung des Stroms
Bisher gibt es keine Aussagen über die geplante Einspeisung des möglicherweise produzierten Stroms. Die vorhandenen Starkstromleitungen reichen nicht aus, wodurch klar ist, dass weitere erhebliche Eingriffe in den Naturraum durch den Bau von Leitungen und notwendiger Anlagen zu erwarten sind. Diese sind nicht im Vorfeld kommuniziert worden und daher auch nicht in den Prüfberichten zu finden. Auch gibt es keinen Überblick über die dafür weiteren notwendigen Zuwegungen. Beim Bau geeigneter Zufahrten würde es zu erheblichen weiteren Schäden kommen, da Schwerlastverkehr unumgänglich sein wird. Die Nichtbeachtung der Anbindung und die Ausweisung von isolierten Vorrangflächen betrachten wir als Verfahrensfehler.
9. Sicherheit
Mögliche Schäden an WKA sind abgerissene Rotorblätter oder Teile davon, das Umknicken des Turmes oder das Inbrandgeraten der Anlage, meist des Getriebes deren Ursachen Materialermüdung und die Beschädigung bei Sturm oder Blitzeinschlag sind.
Auf das Thema Waldbrandgefahr und Brandschutz wurde im Prüfbogen nicht eingegangen. In Brand geratene Windkraftanlagen können nicht gelöscht werden. Laut Angaben des Bundesverbands für Windenergie gibt es jährlich im Schnitt sechs bis sieben solcher Vorfälle. Im Falle eines Brandfalles kommt es zur Kontamination und Verteilung in umliegende Gebiete mit den erwähnten nicht abbaubaren GFC Mixmaterial mit Epoxidharz incl. Bisphenol A und PFAS Ewigkeitschemikalien, einem hochtoxisches Material. Auch über die Entkontamination der umliegenden Gebiete müssen im Vorfeld Festlegungen getroffen werden. Das halten wir für eine Mangel im Prüfbericht.
Weiterhin besteht beim Brand einer WKA ein extrem hohes Risiko für einen Wald- oder Flächenbrand, der kaum bekämpfbar ist. Die Felder des Prüfgebietes reichen bis an den Ortsrand, so dass ein Übergreifen auf den Ort möglich ist.
Ein regionales Brandschutzkonzept ist daher dringend notwendig. Es gibt auch aktuell kein Löschwasserkonzept für das Prüfgebiet. Auch der Übergriff eines Waldbrandes auf die WKA und die damit weiter stattfindende Ausbreitung wurde nicht diskutiert.
Gefahren beim Brand eines Windrades bestehen auch durch herabfallende oder umhergeschleuderte Teile, die aus den oben genannten hochgiftigen Bestandteilen bestehen. Auch über den Schutz des Bodens, der z.B. durch auslaufendes Getriebeöl belastet wird, gibt es keine Aussagen.
Auch diese fehlenden Informationen führen ebenfalls zu unserer Ablehnung der WKA.
Aktuell ist eine unabhängige wiederkehrende bundeseinheitliche Prüfung der WKA alle 2 Jahre nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Versäumnis ist ein weiterer Grund, das Bauvorhaben abzulehnen.
10. Denkmalschutz
Unberücksichtigt geblieben ist in der Entwurfsplanung auch, wie evident nachteilig sich der Bau entsprechend hoher WKA im geplanten Windvorranggebiet W-21 Klettbach auf den Denkmalschutz auswirkt. Der landschaftliche Blick etwa auf der Sichtachse von der gerade im Wiederaufbau befindlichen und denkmalgeschützten Bockwindmühle Klettbach, der höchstgelegenen noch existenten bzw. bald wieder existenten Bockwindmühle Deutschlands in Richtung Riechheimer Berg/Inselsberg/Thüringer Waldes. Mit den WKA wird das Alleinstellungsmerkmal dieser Bockwindmühle erheblich beeinträchtigt. Die Bedeutung als Ort der Erinnerung, als authentisches Zeitzeugnis sowie Wahrzeichen unserer Gemeinde würde massiv geschmälert.
Die herausragende Bedeutung unserer Bockwindmühle wird eindeutig geschmälert durch den Kontrast zu den geplanten Windkraftanlagen und damit deren Attraktivität gesenkt. Einher geht der Verlust der Bedeutung dieses Zeitzeugnisses im Bewusstsein der Menschen.
Der Anblick des Museumsdorfes Hohenfelden mit dem Auftrag, die historische Architektur und das Brauchtum in Thüringen den Besuchern näher zu bringen, wird durch die Präsenz von gigantischen Windkrafträdern ebenfalls stark beeinträchtigt werden.
11. Ländlicher Raum
Mit Blick auf eine Thüringen- bzw. Deutschlandkarte existiert generell eine Ungleichbehandlung und Mehrbelastung für die Bewohner des ländlichen Raumes. Im Grundgesetz Artikel 72 ist die Pflicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verankert. Diese Pflicht wird mit der Aufstellung von Windkraftanlagen verletzt und die strukturellen Nachteile zusätzlich verstärkt.
12. Solarpark Klettbach
Die Gemeinde Klettbach ist beim Ausbau der erneuerbaren Energien weit vorangeschritten. Durch den Solarpark Klettbach mit 5 ha Fläche und zahlreichen Photovoltaikanlagen u.a. auf den Dächern von zahlreichen Immobilien haben wir unseren Beitrag zur Energiewende geleistet. Wir sind gern bereit, einen weiteren Ausbau im Einklang mit der Region zu unterstützen. Ein zusätzlicher Ausbau von Windenergie ist für die Erreichung der Ziele der Energiewende in unserer Gemeinde nicht notwendig. Der Schutz von Natur, Landschaft und der Identität unserer Dörfer hat Vorrang vor der Gewinnerzielungsabsicht.
13. Weitere Unklarheiten im Prüfbericht
Auch in weiterer Hinsicht lassen sich Widersprüchlichkeiten bei der Bestimmung von W-21 auf der Prüffläche 057 feststellen. Auf der einen Seite gibt die Prüfgeberin an, vermeiden zu wollen, „[…] dass sich in bestimmten Teilräumen der Planungsregion Vorranggebiete Windenergie übermäßig konzentrieren und dadurch zu einer Überprägung des Teilraums führen“ (S. 140); auf der anderen Seite jedoch legt sie genau das fest, und zwar dadurch, dass sie die vier Prüfflächen 055, 056, 059 und 060 zugunsten von W-21 nicht als Windvorranggebiete ausweist. Bei den Flächen 055 und 056 gibt sie zudem ausdrücklich an, dass die Flächen zu klein seien und dass sie „[…] Windenergienutzung konzentrieren und größere Vorranggebiete […]“ (S. 135 und 137) ausweisen wolle. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Bestrebung, große Flächen mit einer hohen Anzahl von WEA zu bestimmen. Die Ablehnung jener Prüfflächen hat also maßgeblich eine massive Bündelung von WEA auf der Prüffläche 057 zur Folge. Diese führt aber nicht nur zu der von Prüfgeberin beschriebenen „Überprägung des Teilraumes“, sondern auch zu einer erhöhten Belastung des Natur- und Lebensraumes einer Gemeinde bzw. einer Ortschaft und verstößt damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. So ist es nicht rechtens, dass nur bestimmte Gemeinden bzw. Ortschaften oder auch bestimmte landschaftliche Gebiet die negativen Auswirkungen der Energiewende tragen müssen. Eine weitere Widersprüchlichkeit besteht in der Bestimmung von Prüfflächen als Biotop. Während bei der Bewertung der Prüffläche 060 „naturschutzfachliche Belange (Nassstandort, geplantes Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbund)“ (S. 146) anerkannt werden, erhält die Prüffläche 057 diese Einschätzung nicht, obwohl auch sie zum Biotopverbund zählt, den wir zuvor erläuterten. Dass hierbei einzelne Teilflächen herausgegriffen und nur diese als „ökologisch wertvoll“ erachtet werden, obwohl von einem Biotopverbund gesprochen wird, ist nicht nachvollziehbar. In dem Zusammenhang ist auch nicht verständlich, warum dem östlich gelegenen Waldgebiet in W-21 der Vorzug gegenüber den Prüfflächen 055, 056 und 059 gegeben wird, gegenüber Flächen also, die keinen Waldbestand haben. Auch wenn das Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Naturparken und Landschaftsschutzgebieten aufgehoben wurde und sich es hier um eine „randliche Lage im Landschaftsschutzgebiet“ (S. 140) handelt, ist es doch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu verstehen, dass ein grundsätzlich bestehendes Naturschutzgebiet als Vorranggebiet bestimmt wird anstelle von Flächen, die dieses Merkmal in keiner Weise – auch nicht als Randgebiet – aufweisen.
14. Bedeutung des Waldes
Weltweit werden Regenwälder im großen Maßstab zerstört, werden durch die Interessen einzelner Personen abgeholzt und unwiederbringlich wird der Boden zerstört. Thüringen stellt eine der Regionen dar, die durch die großen Waldflächen in Deutschland einen enormen Beitrag gegen den Klimawandel leisten kann. Wälder spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Sie sind im Wasserkreislauf der Motor gegen Austrocknung der Böden, indem sie als Speicher und zugleich als Verteiler des Wassers dienen. Durch Wolkenbildung über den Wäldern werden weit entfernte Flächen mit Wasser versorgt. Vernichtet man Waldflächen stört man ganz erheblich den Wasserkreislauf großer Regionen.
Ihren Beitrag zur Kühlung kann man sofort erleben, wenn man einen Wald bei warmem Wetter betritt.
Sicherlich ist es richtig nach Alternativen der Energiegewinnung zu suchen, dabei aber die Ressource Wald zu vernichten, die schon jetzt wirksam gegen den Klimawandel arbeitet, ist kontraproduktiv. Und der Wald macht das ganz ohne unseren Einfluss und unsere Investitionen. Der Wald in der Gemeinde wurde sowohl in ehrenamtlichen als auch durch Fördergelder unterstützten Maßnahmen zu großen Teilen wieder aufgeforstet. Die Erfolge sind überall sichtbar. Pionierpflanzen besiedeln alle vom Borkenkäfer vernichteten Fichtenschonungen; es gibt nicht eine einzige Fläche, die vollkommen kahl und tot ist. Die natürliche Wiederbewaldung ist auch auf den nichtaufgeforsteten Flächen sichtbar. Pionierwälder sind im Entstehen. Der Bau von WKA mit der notwendigen schweren Technik, das Anlegen von verdichtenden, diese Technik tragenden Zuwegungen und das unkontrollierbare Einbringen von nicht natürlichen Stoffen in schier unfassbarem Umfang wird diese Flächen so schädigen, dass nie wieder ein Wald mit der Ökosystemleistung, wie sie jetzt vorliegt, entstehen kann.
Es geht nicht nur um den Verlust der Biodiversität. Es geht auch um den Verlust an großen Mengen Sauerstoff, um einen Verlust eines CO2 -Speichers, der nicht durch technische Möglichkeiten ausgleichbar ist. Es geht auch um einen Verlust an Wasser- die Ressource, um die in nachfolgenden Generationen auch in Europa gestritten werden wird. Das Beispiel Brandenburg liefert jetzt schon Beweise, dass durch den Verlust von Wald die Wasserversorgung einzelner Regionen komplett gestört ist.
Lassen Sie uns nicht die gleichen Fehler, wie in den Regionen in Deutschland und weltweit, machen. Lassen Sie uns zusammen an neuen Energie-Konzepten arbeiten, die die unschätzbar wertvollen Ressourcen Wald und Boden verschonen und erhebliche Beiträge zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Die radikale Abwendung von fossilen Energieträgern für den Klimaschutz ist richtig, darf aber nicht dazu führen, dass Wälder, die natürliche Klimaschützer sind, abgeholzt werden.
Aus den oben genannten Gründen lehnen wir, die Bürgerinitiative „Gemeinde Klettbach-lebenswert“, die Errichtung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet W-21 und der Prüffläche 057 vollständig ab.
Bürgerinitiative „Gemeinde Klettbach – Lebenswert“
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